1. Vertragspartner

Vertragspartner sind die Firma MK Netzdienste GmbH, Dresdener Straße 18, 32423 Minden (im Weiteren als „Betreiber“ bezeichnet) und der WLAN-Nutzer (im Weiteren als „Nutzer“ bezeichnet).

2. Gegenstand der Bedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme des Hotspot (nachfolgend auch als MINDEN-WLAN bezeichnet) durch den Nutzer. Durch die Benutzung des MINDEN-WLAN wird dem Nutzer der kabellose Zugang zum Internet ermöglicht.

2.1 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Nutzer kommt durch die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen durch den Nutzer zustande.

3. Leistungen des Betreibers

3.1 Internetzugang

MINDEN-WLAN wird als Dienstleistung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Zeitweilige Störungen etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen, Streik o.ä. können nicht ausgeschlossen werden. Der Internetzugang über MINDEN-WLAN unterliegt Einschränkungen, d.h. es können nicht sämtliche Webseiten abgerufen werden. Der Betreiber behält sich vor, bestimmte Internetdienste, Webseiten und Kommunikationskanäle zu sperren, um eine missbräuchliche Nutzung des Dienstes und den Zugriff auf rechtswidrige Inhalte zu unterbinden oder zu erschweren. Z.B ist der Zugang zu sog. Filesharing-Webseiten sowie Blacklist-Webseiten gesperrt. Es stehen lediglich die Ports 80, 443 sowie die Ports für verschlüsselte E-Mail Übertragung zur Verfügung.

Aus technischen Gründen ist eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit nicht im Leistungsumfang enthalten, da die Übertragungsgeschwindigkeit u.a. von der jeweiligen Anbindung der MINDEN-WLAN-Station, der Anzahl der Nutzer sowie der Signalstärke und Interferenzen abhängig ist.

3.2 Technische Nutzungsvoraussetzungen

Zur Nutzung des drahtlosen Zugangs zum MINDEN-WLAN ist ein WLAN fähiges Endgerät notwendig. Die WLAN Schnittstelle ist als DHCP Client zu konfigurieren. Die zur Nutzung des Dienstes erforderliche Hardware (insbesondere ein WLAN-fähiges Endgerät) und Software stellt der Nutzer selbst bereit.

3.3 Datensicherheit

Die drahtlose Verbindung zwischen dem MINDEN-WLAN und dem Endgerät des Nutzers erfolgt unverschlüsselt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen sich Zugriff auf die übertragenden Daten verschaffen. Der Nutzer ist selbst für eine Verschlüsselung (z.B. https, VPN) der Daten zuständig. Der Dienst beinhaltet ferner weder eine Firewall noch einen Virenschutz.

Der Betreiber wird die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Zu diesen Daten gehören Beginn und Ende der Inanspruchnahme der Leistungen, das genutzte Datenvolumen und die MAC-Adresse des genutzten Gerätes zur Erfassung der Nutzung verwendet. Aus rechtlichen Gründen kann bei Bedarf ebenfalls der Datenverkehr (bspw. besuchte URLs) mitprotokolliert werden. Der Betreiber speichert die gesetzlich festgelegten Nutzungsdaten gesetzeskonform.

4. Haftung des Betreibers

4.1 Bei Verträgen über kostenlose Leistungen hat der Betreiber gemäß dem gesetzlichen Haftungsmaßstab des § 521 BGB nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4.2 Soweit eine Verpflichtung des Betreibers zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber dem Nutzer besteht, die nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12.500,00 EUR je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Nutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht in der Summe gegenüber allen betroffenen Nutzern auf höchstens 10 Millionen EUR begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Nutzern auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

4.3 Für Schäden durch höhere Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer, vom Betreiber nicht zu vertretender Umstände, haftet der Betreiber nicht. Dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund behördlicher Anordnungen, Stromausfall, Ausfall fremder Kommunikationsnetze, Streik oder Aussperrung.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Missbräuchliche Nutzung des MINDEN-WLAN

Eine missbräuchliche Nutzung des MINDEN-WLAN ist untersagt, insbesondere • die Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

  • Das Abrufen, Einstellen oder Übermitteln von Inhalten die gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzen, insbesondere der unberechtigte Download sowie die unberechtigte Verbreitung und/oder öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken wie z.B. Filmen, Hörspielen, Software oder Musik
  • Die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken
  • Der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze
  • Der unaufgeforderte Nachrichtenversand (Spamming)
  • Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen / Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des MINDEN-WLAN Servers, des MINDEN-WLAN Netzes oder anderer Netze führen oder führen können.

5.2 Haftungsfreistellung seitens des Nutzers

Der Nutzer stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Dienstes durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Dienstes durch den Nutzer verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Rechtsverstoß geschehen ist oder droht, hat er die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Betreibers. Bei Verschulden haftet der Nutzer dem Betreiber auf Ersatz der entstandenen Schäden.

5.3 Sperrung des Nutzers

Bei einem Verstoß des Nutzers gegen die Bestimmungen der Absätze 5.1 und 5.2 oder dessen Versuch oder besteht der begründete Verdacht eines Verstoßes, kann der Nutzer bzw. das vom Nutzer eingesetzte Endgerät vom Betreiber von der Benutzung des MINDEN-WLAN ausgeschlossen werden.

6. Verantwortlichkeit des Nutzers

Der Nutzer ist selbst für die Inhalte, die er über MINDEN-WLAN aus dem Internet abruft oder bereitstellt verantwortlich. Eine inhaltliche Überprüfung durch den Betreiber erfolgt nicht. Der Nutzer ist selbst für einen ausreichenden Daten- und Virenschutz, Datensicherung, etc. verantwortlich. Der Nutzer ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten Endgeräte, mit denen er sich am MINDEN-WLAN anmeldet, frei von Viren und Schadprogrammen sind.

7. Vergütung

Die Nutzung von MINDEN-WLAN ist kostenfrei.

8. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Minden (Westfalen) sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Der Betreiber ist jedoch berechtigt, auch den Sitz des Nutzers als Gerichtsstand zu wählen. Erfüllungsort ist Minden (Westfalen).

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

9.2 Die vertraglichen Beziehungen zwischen Nutzer und Betreiber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Normen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

Stand: 7.5.2015